IGPTR
Die Interessengemeinschaft
Die Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hatte ohne Zweifel auch Auswirkungen auf die Rehabilitation und somit auch auf die Physiotherapie.
Gerade in der Rehabilitation nimmt die Physiotherapie eine wichtige Stellung ein, auch wenn die Schwerpunkte in der gesamten Rehabilitationskette unterschiedlich sein können. Damit zukünftige Fragen der Physiotherapie im Rehabilitationsbereich mit entsprechenden Fachspezialisten diskutiert werden können, braucht es Interessenvertretungen, welche ihr Fachwissen einbringen und den Berufsverband in berufspolitischen Argumenten unterstützen.
Deshalb wurde am 21. Oktober 1998 der Verein Interessengemeinschaft Physiotherapie Rehabilitation (IGPTR) gegründet.
Der Zweck des neuen Vereins besteht in:
- Wahrung der Interessen der PhysiotherapeutInnen und Anerkennung des Stellenwertes der Physiotherapie in der Rehabilitationskette
- Förderung und Koordination der Zusammenarbeit der Interessengemeinschaften
- Festlegung und Sicherung des Qualitätsstandards Physiotherapie Rehabilitation
- Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Interessengemeinschaften und Gremien der Rehabilitation